Musikfachhandel

Der nach dem Berufsbildungsgesetz einzige anerkannte Ausbildungsberuf für den Musikhandel, der „Musikalienhändler“, wurde mit Wirkung zum August 2009 neu geordnet und hat die Berufsbezeichnung Musikfachhändler/in erhalten. Mit der Neuordnung änderte sich auch die schulische Ausbildung: Während der neue Rahmenlehrplan für das erste und dritte Ausbildungsjahr gleiche Kompetenzen wie die Einzelhandelsberufe enthält, sind für das zweite Ausbildungsjahr vor allem musikspezifische Inhalte vorgesehen.

Begleitend und ergänzend zur Ausbildung im Lehrbetrieb vermittelt die Berufsschule im Rahmen ihres Lehrauftrags wichtige Kompetenzen des Berufsbildes „Musikfachhändler/in“.

Regelausbildungsdauer drei Jahre, davon 32 Wochen schulische Ausbildung, teilweise in Blockform, die restliche Zeit im Lehrbetrieb. Während die Auszubildenden in den Lehrjahren 1 und 3 vor Ort die für ihren Lehrbetrieb zuständige staatliche Berufsschule des Einzelhandels besuchen, erhalten sie die musikspezifischen Inhalte im Rahmen von drei Unterrichtsblöcken in der Bundesfachklasse des Musikfachhandels an der Staatlichen Berufsschule in Mittenwald vermittelt.

Zugangsvoraussetzung: Die Anmeldung der Auszubildenden ist jährlich vor dem 10. September vom Ausbildungsbetrieb vorzunehmen. Anmeldungen nach dem genannten Termin werden nicht mehr berücksichtigt. Eine An- oder Abmeldung für einzelne Unterrichtsblöcke ist nicht möglich. Schulgeld wird nicht erhoben.