Musikfachhandel - Abschluss und Perspektive

Der Berufsschulabschluss

Ein Teil der Prüfungen wird bereits am Ende des zweiten Lehrjahres abgelegt. Im dritten Lehrjahr kann sich der Auszubildende dann ganz auf das Wahlfach (Instrumente, Musikalien oder Tonträger) konzentrieren, bevor er dann am Ende der Ausbildung den Rest der Abschlussprüfungen ablegt. Eine Zwischenprüfung gibt es in diesem Beruf nicht. Die dreijährige Berufsschule ergänzt und begleitet die Ausbildung in einem Lehrbetrieb und schließt mit einem Abschlusszeugnis ab. Das Abschlusszeugnis der Berufsschule beinhaltet keinen Berufsabschluss. Der Berufsabschluss wird durch die erfolgreiche Teilnahme an der Abschlussprüfung der Innungs- und Handelskammer erlangt und führt zum Berufsabschluss „Musikfachhändler/in“.

Berufliche Perspektiven

Der Musikfachhändler/die Musikfachhändlerin arbeitet in Unternehmen der Musikwirtschaft, insbesondere in Musikfachgeschäften, im Musik-Versandhandel und in Online-Shops, im Großhandel für Musikalien, Musikinstrumente und Tonträger, in Musikabteilungen von Warenhäusern sowie Fachmärkten, in Musikverlagen, in Betrieben der Veranstaltungsbranche sowie in der Musikindustrie und im Instrumentenbau. Ihre Aufgaben beziehen sich auf alle Leistungsbereiche des Musikfachhandels. Das Einsatzgebiet erstreckt sich auf die Planung, Organisation und Steuerung der Beschaffung und des Absatzes von Musikinstrumenten, Musikalien und Tonträgern sowie auf das Angebot von Serviceleistungen. Ihre Kompetenzen im musischen Bereich bringen sie dabei ein. Eigeninitiative und Verantwortungsbewusstsein sind wichtige Grundlagen ihres Berufsbildes.

In der Hauptsache sind sie im Verkauf tätig und bieten ihren Kunden fachliche Beratung und Service. Sie sind in der Lage, die vorgenannten Aufgaben im Rahmen unternehmerischer Zielsetzungen selbstständig, kooperativ und kundenorientiert auszuführen. Sie erfassen betriebs- und gesamtwirtschaftliche Zusammenhänge, überblicken die Geschäftsprozesse und können die Auswirkungen ihrer Tätigkeit auf betriebliche Funktionsbereiche beurteilen. Sie nutzen Informations- und Kommunikationssysteme zur Erfüllung ihrer Aufgaben.